Das Arbeitsförderungsinstitut (AFI) warnt vor den möglichen Auswirkungen des von der römischen Regierung aufgelegten bedingten Grundeinkommens auf Südtirol. Das sogenannte »Bürgereinkommen« sei hinsichtlich seiner Koexistenz mit anderen Wohlfahrtsleistungen nicht durchdacht und benötige, um zu funktionieren, strukturelle Veraussetzungen, deren Schaffung einer Vorlaufzeit von rund fünf Jahren bedürfe.
Südtirol habe im Bereich der Sozialhilfe primäre Zuständigkeit und müsse überlegen, ob es sich das gesamtstaatliche System überstülpen lassen will. Unser Land sei bezüglich gesellschaftlicher und Arbeitsmarktssituation nicht mit Italien vergleichbar, weshalb das AFI von einer Übernahme des Bürgergelds statt der hierzulande geltenden, bewährten Mindestsicherung nach österreichischem Vorbild abrät. Konkret spricht das AFI vom Risiko, dass sich die gesamtstaatliche Maßnahme als trojanisches Pferd entpuppen könnte.
Kritisch betrachtet werden auch die Finanzierbarkeit, die mangelnde Anpassung des Grundbetrags an das örtliche Preisniveau sowie die ungeklärte verwaltungstechnische Abwicklung.
Als eine mögliche Alternative für Südtirol schlägt das AFI — bei Wahrung der primären Zuständigkeit — die Zusammenführung ähnlicher Sozialleistungen zu einem »universellen sozialen Grundeinkommen« vor.
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