Mit Artikel 1, Absatz 103 des Haushaltsgesetzes hat sich die gelb-grüne Mehrheit im römischen Parlament erneut einen schlechten Scherz erlaubt: Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung macht verkehrsberuhigte und sogar Fußgängerzonen für alle elektrischen und Hybridfahrzeuge frei zugänglich. Nimmt man den Text beim Wort, dürfen künftig am Bozner Waltherplatz, unter den Brixner Lauben oder in der Brunecker Stadtgasse wieder Autos verkehren. Weitere Einschränkungen durch die Kommunen sind nicht erlaubt — und nachdem allein in Südtirol schon heute mehrere Tausend entsprechender Fahrzeuge (Tendenz steigend) zugelassen sind, wäre das Chaos vorprogrammiert.
Befahrbare Fußgängerzonen.
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ai
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