Im September 2009 hatte Luxemburg die Möglichkeit geschaffen, beim Nachweis luxemburgischer Vorfahrinnen die Staatsbürgerinnenschaft des Großherzogtums zu erwerben — eine Regelung, die zum Jahreswechsel 2018/19 ausläuft. In diesem knappen Jahrzehnt sind in den zuständigen Ämtern rund 20.000 Anfragen eingegangen. Etwa 9.300 Belgierinnen, 7.800 Franzosinnen, 1.300 US-Amerikanerinnen, 1.200 Brasilianerinnen und 400 Deutsche machten davon Gebrauch, so der niederländische TV-Sender RTL5.
Stichjahr war das Jahr 1900: Wer eine Vorfahrin nachweisen konnte, die zur Jahrhundertwende die luxemburgische Staatsbürgerschaft besaß, war antragsberechtigt. In Südtirol hätte man das einen »Ahnenpass« genannt.
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