von der Initiative für mehr Demokratie
Bisher wurde hier bei uns, trotz Demokratie und wie in den meisten “demokratischen” Ländern, über das Volk geherrscht. Ab jetzt muss mit dem Volk regiert werden, so wie es sich für eine echte Demokratie gehört. Mit dieser Woche ist das neue Gesetz zur Direkten Demokratie in Kraft!
Mit dem hier erstmals vorgesehenen (bestätigenden) Referendum können die StimmbürgerInnen die Gesetzgebung des Landtages direkt kontrollieren. Das heißt vor allem, dass die politische Vertretung von nun ab weiß, dass jederzeit das Referendum gegen ein von ihr verabschiedetes Gesetz ergriffen werden kann (bevor das Gesetz in Kraft tritt). Und sie können mit dem Instrument der Volksinitiative per Volksabstimmung neue Gesetze beschließen, bestehende abändern oder abschaffen.
Entscheidend sind die jetzt anwendbar gewordenen Regeln. Das war bisher mit dem 40% Beteiligungsquorum nicht der Fall. Es ist jetzt auf 25% gesenkt. Die Anzahl der nötigen Unterschriften, um eine Volksabstimmung zu erwirken, ist zwar gleich geblieben wie bisher, sie hätte aber, wie es im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen war, abgesenkt werden sollen. Sie ist, wenn auch nicht unüberwindlich, besonders für neue Themen zu hoch. Immerhin ist die Sammelzeit auf sechs Monate verlängert worden.
Vieles fehlt noch in diesem Gesetz. Vor allem die Möglichkeit, auch Beschlüsse der Landesregierung der Volksabstimmung unterwerfen zu können (war ebenso im Gesetzentwurf vorgesehen) und die Möglichkeit für den Landtag, einen Gegenentwurf mit zur Abstimmung zu bringen. Und vieles bleibt zu verbessern, vor allem die Unterschriftenhürde und das Verfahren der Unterschriftensammlung.
Doch das Entscheidende jetzt ist, dass das Gesetz anwendbar ist, nicht zuletzt auch für die vielen Verbesserungen, die es noch nötig hat, um ein gutes Gesetz zu werden.
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