Gemeinsam mit 100 Jahre Ende des Ersten Weltkriegs werden in Deutschland und Österreich — nicht aber zum Beispiel in Italien, Frankreich oder der Schweiz — auch 100 Jahre Frauenwahlrecht gefeiert. Es war im November 1918, als dieses demokratische Grundrecht in den beiden neugegründeten Republiken fast zeitgleich auf die Frauen ausgedehnt wurde.
Weltweiter Vorreiter war aber schon ein rundes Vierteljahrhundert zuvor das damals noch zum britischen Kolonialreich gehörende Neuseeland gewesen, das schon 1893 das universelle aktive Frauenwahlrecht eingeführt hatte.
Vielleicht sollte das auch nicht das letzte Mal bleiben, dass es die Welt Aotearoa nachmachen sollte. Denn wie ich zum Beispiel vor der jüngsten Landtagswahl aufgezeigt hatte, dürfen hier in Südtirol — doch unser Land ist da kein Sonderfall — selbst Bürgerinnen aus dem EU-Ausland nicht wählen, wenn sie nicht die italienische Staatsbürgerschaft haben. Das schließt immer mehr Menschen von der Möglichkeit aus, über die Politik in dem Land mitzubestimmen, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt haben.
Neuseeland könnte auch diesbezüglich als Vorbild dienen: dort steht das Wahlrecht von der Kommunalen bis zur gesamtstaatlichen Ebene einfach allen zu, die permanent im Lande wohnen. Während Zugewanderte normalerweise ein Visum (resident visa oder permanent resident visa) benötigen, brauchen Staatsbürgerinnen des nahegelegenen Australien und einiger Inseln der Region überhaupt keine besondere Voraussetzung zu erfüllen: zwölf Monate nach ihrer Niederlassung in Neuseeland dürfen sie an Wahlen teilnehmen.
Warum bekommen wir das hier nicht zumindest für EU-Bürgerinnen hin?
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