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Freispruch für CasaPound.
Staatsanwaltschaft geht nicht in Berufung

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Die rechtsextremistische CasaPound (CPI) muss wegen ihres Landtagswahlplakats bekanntlich nicht mit Strafverfolgung rechnen — wenn es nach dem Wunsch der Bozner Staatsanwaltschaft geht. Dazu reichte offenbar eine Selbsterklärung der Faschistinnen, wonach das rassistische Plakat nicht rassistisch sei.

Wie diese Woche bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft ferner beschlossen, gegen den Freispruch der faschistischen Bewegung in einem weiteren Fall nicht rekurrieren zu wollen: Um gegen das Display zu protestieren, das im Rahmen der »Historisierung« am faschistischen Siegesdenkmal angebracht wurde, hatte CPI 2014 eine nicht genehmigte, unangekündigte Protestaktion umgesetzt. Dabei wurde das nicht genehme Artefakt mit einer italienischen Trikolore verdeckt. Im daraus hervorgegangenen Prozess sprach Richter Carlo Busato die neun angeklagten Faschistinnen (darunter die drei Bozner CPI-Gemeinderäte Bonazza, Puglisi-Ghizzi und Trigolo) kürzlich in allen Anklagepunkten frei.

Cëla enghe: 01 02



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