Eigentlich praktisch: Wenn es im eigenen kleinkarierten Interesse liegt, kann man sich immer noch auf den Zentralstaat berufen. Diesen Eindruck bekommt man beispielsweise, wenn man in der gestrigen Dolomiten-Ausgabe die Meinung Karl Zellers (SVP) zur Basisdemokratie liest. Da wird der Kammerabgeordnete damit zitiert, dass sogenannte »Satzungsgesetze« aus Volksabstimmungen ausgeklammert werden sollten; ein solches wäre zum Beispiel — wen wunderts? — das Gesetz zur direkten Demokratie selbst. Soll heißen: Wenn die SVP jetzt wie angedacht das Quorum bei Landesvolksabstimmungen deutlich herabsetzt, so muss im Gegenzug der Volkswille auf unbedeutendere Themen beschränkt werden. Nicht dass dem Souverän noch einfällt, wie schon im letzten Jahr selbst über die Form seiner eigenen Beteiligung am politischen Leben zu befinden. Die etwas fadenscheinige Begründung für Zellers Forderung klingt nach vorauseilender Unterordnung gegenüber dem Zentralstaat: Das Regionenministerium poche auf eine solche Lösung, alles andere wäre anfechtbar. Schließlich seien Satzungsgesetze in allen anderen Regionen von Volksabstimmungen ausgeschlossen — in allen, bis auf Aosta.
Warum wir gleich wie alle anderen, aber minder als Aosta sein sollten, erklärt Herr Zeller indes nicht. Oder sind Regionen mit Normalstatut jetzt einfach Maßstab für Südtirol?
Nachtrag: Mit der derzeit gültigen Regelung zur direkten Demokratie sind übrigens Abstimmungen zu Satzungsgesetzen bereits möglich. Sonst hätte es die Volksabstimmung über den Vorschlag der Initiative für mehr Demokratie nicht gegeben. Trotzdem hat die Zentralregierung dies nie angefochten. Will uns Herr Zeller für dumm verkaufen?
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