Die Landesregierung hat gestern die Gemeinden und Fraktionen definiert, in denen fortan 100% der neuen Wohnungen der Konventionierungspflicht unterliegen. Das bedeutet, dass sie nur von Personen bewohnt werden dürfen, die ihren Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Südtirol haben oder im Lande ein Arbeitsverhältnis nachweisen können.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist das neue Gesetz für Raum und Landschaft, das am 8. Juni verabschiedet wurde und am 1. Jänner 2020 vollständig in Kraft tritt. Die Regelung, die sich auf den sogenannten »Ausverkauf der Heimat« bezieht, gilt jedoch bereits seit 13. Juli.
Sie besagt, dass die Landesregierung die Gemeinden und Fraktionen ermittelt, in denen mehr als 10% der Wohnungen als Zweitwohnungen genutzt werden, und über diese die 100-prozentige Konventionierungspflicht verhängt. Fraktionen, in denen es insgesamt weniger als 50 Wohnungen gibt, sind von der Regelung ausgenommen.
Ziel der Maßnahme ist es, die Überhandnahme von Zweitwohnungen einzudämmen, den Grundverbrauch zu beschränken und dem Preisanstieg entgegenzuwirken, der für Ortsansässige häufig ein gravierendes Problem darstellt.
Die 100-prozentige Konventionierungspflicht gilt bis zum 31. Dezember 2019 für:
- 25 Gemeinden:
Altrei, Badia, Brenner, Corvara, Gsies, Hafling, Innichen, Kastelruth, Mareo, Niederdorf, Olang, Plaus, Rasen-Antholz, Ritten, Schnals, Sexten, S. Cristina, S. Martin de Tor, Sëlva, Stilfs, Terenten, Toblach, Urtijëi, Welsberg–Taisten, Welschnofen. - 26 Fraktionen:
Radein (Aldein), Afers (Brixen), St. Andrä (Brixen), Reischach (Bruneck), Petersberg (Deutschnofen), Mühlbach (Gais), St. Valentin (Graun i.V.), Graun (Kurtatsch a.d.W.), Hauptort Lajen, Tanirz (Lajen), Pawigl (Lana), St. Martin am Kofel (Latsch), Pfelders (Moos in Passeier), Unterfennberg (Margreid), Meransen (Mühlbach), Issing (Pfalzen), St. Jakob (Pfitsch), Außerprags (Prags), Innerprags (Prags), Walten (St. Leonhard in Passeier), Thuins (Sterzing), Gfrill (Tisens), Peterbühel (Völs), Prösels (Völs), St. Konstantin (Völs), Ums (Völs).
Zum 1. Jänner 2020 wird die Liste überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.
Cëla enghe: 01
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