Der mallorquinische Rapper Valtònyc wird nicht ausgeliefert. In Spanien wegen »Terrorismus« und Verunglimpfung des Königshauses zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, hatte er sich vor der geplanten Festnahme nach Belgien abgesetzt. Einem EU-Haftbefehl gab die dortige Justiz im August nicht automatisch statt, sondern wollte sich en detail mit den Vorwürfen auseinandersetzen, die gegen den Künstler erhoben wurden. Dies ist nun geschehen — und das Ergebis lautet, dass Valtònycs durchaus harte Texte von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.
Laut State of the Artistic Freedom Report (2018) ist Europa kein Vorbild, wenn es um die Freiheit der Kunst geht. Insbesondere Spanien, Frankreich und Polen stechen negativ hervor.
Valtònyc gab an, sich nun aus dem Exil für seine bereits inhaftierten Berufskolleginnen, aber auch für die politischen Gefangenen aus Katalonien einsetzen zu wollen. Der nächste Schritt soll ein Rekurs vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Verurteilung in Spanien sein.
Gegen den belgischen »Freispruch« stehen der Staatsanwaltschaft noch Rechtsmittel offen.
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