Kürzlich hatte die belgische Justiz im Fall des mallorquinischen Rappers Valtònyc entschieden, der automatischen Auslieferung nicht zuzustimmen und stattdessen eine inhaltliche Prüfung der Vorwürfe zu veranlassen.
Der Künstler war vor seiner geplanten Festnahme aus Spanien nach Belgien geflohen, wo ihm im Zusammenhang mit seinen Texten Terrorismus und Schmähung der spanischen Krone vorgeworfen werden.
Die erste Anhörung (vom 3. September) war für Josep Miquel Arenas, wie der Musiker mit bürgerlichem Namen heißt, ein großer Erfolg, da die belgische Staatsanwaltschaft bereits den Terrorismusvorwurf hat fallen lassen. Nun steht nur noch eine Auslieferung wegen Schmähungen im Raum, die in Spanien mit deutlich geringeren Strafen bedroht ist.
Bis zu einem endgültigen Entscheid bleibt Valtònyc weiterhin auf freiem Fuß. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die spanische Justiz — nach einer weiteren (Teil-)Niederlage vor einem Gericht des EU-Raums — wie schon im Fall von Carles Puigdemont beschließt, den Auslieferungsantrag ganz zurückzuziehen.
Ein weiteres Mal zeigt sich jedenfalls, dass die drastischen Methoden und Vorwürfe, die die spanische »Justiz« gegen Aktivistinnen, Politiker- und Künstlerinnen erheben, im europäischen Ausland keinen gerichtlichen Bestand haben.
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