Der vor seiner Verhaftung in Spanien nach Gent* (Belgien) geflohene Rapper Josep Miquel Arenas — alias Valtònyc — wird nicht automatisch der spanischen Justiz übergeben. Dies hat das belgische Gericht vor wenigen Tagen auf Antrag der Verteidigung entschieden, die glaubhaft machen konnte, dass dem Mallorquiner das Recht auf freie Meinungsäußerung versagt wurde.
Statt dem europäischen Haftbefehl stattzugeben, entschied man sich zu einer inhaltlichen Überprüfung der Vorwürfe, wofür am 3. September ein weiterer Gerichtstermin angesetzt wurde.
Valtònyc darf sich somit berechtigte Hoffnungen auf eine Ablehnung des Auslieferungsantrags machen. Ob es zu diesem weiteren Debakel der spanischen Gerichtsbarkeit kommen wird, ist allerdings noch völlig ungewiss.
Anfang September soll aber noch ein weiterer Prominenter vor einem belgischen Gericht erscheinen. Kein geringerer nämlich, als Richter Pablo Llarena vom spanischen Höchstgericht (Tribunal Supremo) wurde vorgeladen, weil ihn ehemalige Mitglieder der katalanischen Regierung wegen Verweigerung von Prozessrechten angezeigt hatten. Zwar ist unwahrscheinlich, dass Llarena eine Verurteilung bevorsteht — doch darum dürfte es bei einer geforderten Entschädigung von einem Euro auch gar nicht hauptsächlich gehen. Läuft zwischen Kläger und Angeklagten ein Prozess, könnte Llarena in Spanien als Befangen eingestuft werden; dann müsste er das Verfahren gegen Puigdemont & Co anderen übergeben.
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*) und nicht, wie ursprünglich vermutet, nach Brüssel
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