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Profit aus faschistischem Unrecht.
Eine angebliche Lorenzner Erfolgsgeschichte

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Der Begriff »Raubkunst« bezeichnet — laut Wikipedia, die sich wiederum auf Hannes Hartung* beruft — verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter […] von Personen,

die einer Personengruppe angehören, die von den Nationalsozialisten zwischen 1933 und 1945 aus rassischen, religiösen und politischen Gründen verfolgt

wurden. Darunter fallen auch Güter, die von den Eigentümerinnen verkauft wurden, weil sie vom Regime in eine Zwangslage versetzt wurden.

Um Raubkunst handelt es sich natürlich auch, wenn die Entziehung oder der Verlust unter damals »legalen« Verhältnissen — also gesetzeskonform — stattgefunden hat.

Und nicht zuletzt fällt auch der Raub des Staates an seiner eigenen — anderweitig nicht verfolgten — Bevölkerung und an den eigenen öffentlichen Sammlungen (etwa von sogenannter »entarteter Kunst«) unter den Raubkunstbegriff.

Weitestgehende Einigkeit herrscht darüber, dass es sich dabei um ein Kulturverbrechen und um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt. Entsprechende Güter sind ihren ursprünglichen Besitzerinnen (bzw. den Erbinnen) zurückzugeben — natürlich kostenlos, wobei sebsterklärenderweise unerheblich ist, ob sie sich ggf. einen Rückkauf leisten könnten. In vielen Fällen werden zusätzliche Entschädigungen geleistet.

Anders in Südtirol

Infolge archäologischer Funde aus der Römerzeit ließ das faschistische Regime in St. Lorenzen 1940 Grundstücke enteignen. Die Entdeckung von Resten der Mansio Sebatum wurde zur Legitimierung der bereits laufenden Entnationalisierungs- und Assimilierungspolitik missbraucht, dem bereits verhunzten Ortsnamen »San Lorenzo« der Zusatz »di Sebato« (als Italianisierung von Sebatum) angehängt. Wie alle anderen Gemeinden im Land darf auch St. Lorenzen bis heute nicht frei über die eigene Ortsbezeichnung befinden, sondern bleibt an faschistisches (Un-)Recht gebunden.

Die im Faschismus enteigneten Gründe — unter anderem jene, auf denen sich die römischen Gemäuer befinden — sind erst jetzt wieder in den Besitz der Pustertaler Gemeinde zurückgekehrt. Doch nicht etwa freiwillig, sondern (wie das Land in einer Pressemitteilung vermeldet) »nach langen Verhandlungen.« Und auch nicht kostenlos: Der Lorenzner Bürgermeister, Martin Ausserdorfer (SVP), spricht von zwei Millionen Euro, die am Ende eines Tauschgeschäfts den Carabinieri zugute kommen.

Denselben Carabinieri übrigens, die widerspruchslos dem faschistischen Regime gedient hatten — und die sich (genauso wie der italienische Staat als Ganzes) niemals bei Südtirol entschuldigt haben, seit sie am Ende des zweiten Weltkriegs nahtlos in Südtirol weitergearbeitet** haben.

So sieht es eben hierzulande aus, wenn — wie es das Land nennt — »faschistisches Unrecht rückgängig [gemacht]« wird. Da muss natürlich auch was für den »Räuber« abfallen.

Cëla enghe: 01 || 01 02 03

*) Hannes Hartung: Kunstraub in Krieg und Verfolgung. Die Restitution der Beute- und Raubkunst im Kollisions- und Völkerrecht. (= Schriften zum Kulturgüterschutz). de Gruyter, Berlin 2005, ISBN 3-89949-210-2. (Zugleich: Zürich, Univ., Diss., 2004)

**) die ‘Carabinieri’ haben sich in der Folge auch der Folter von Südtirol-Attentätern schuldig gemacht



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