Mit einem richtungsweisenden Entscheid stärkt der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Rechte intergeschlechtlicher Menschen: Demnach müssen Behörden die individuelle Geschlechtsidentität respektieren und eine fremdbestimmte Zuweisung vermeiden. Hierzu wird es nötig sein, im Personenstandsregister und bei der Ausstellung von Urkunden neben einem weiblichen und einem männlichen auch ein neutrales Geschlecht vorzusehen. Eine Änderung des Personenstandsgesetzes wird nicht nötig sein, da es keine Nennung der zu berücksichtigenden Geschlechtsoptionen beinhaltet.
Der VfGH beruft sich in seinem Urteil auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Geklagt hatte der Steyrer Alex Jürgen, dem sowohl die Heimatgemeinde, als auch das Landesverwaltungsgericht keine andere als eine männliche oder weibliche Option gestattet hatten.
Bei einem geschätzten Anteil von 1,7% an der Weltbevölkerung könnte der Entscheid allein im zu Österreich gehörenden Teil unserer Euregio über 10.000 Intersexuelle betreffen.
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