Die SAD AG muss als Konzessionärin öffentlicher Bahndienste nicht den Stellenproporz einhalten. Laut einem Bericht der Neuen Südtiroler Tageszeitung (TAZ) konnte sich der Südtiroler Nahverkehrsbetreiber vor dem Bozner Landesgericht mit dieser Auffassung gegen die Landesregierung durchsetzen.
Damit bestätigte Richterin Elena Covi, dass die wichtige Säule der Südtirolautonomie auch in diesem Bereich hinfällig ist. Ob das Land gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird, geht aus dem Bericht nicht hervor.
Wieder einmal deutet sich leider an, dass die Interpretation der Autonomie durch die Landesregierung von Arno Kompatscher (SVP) blauäugig war.
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