Die Finanzwache hat letzten Sonntag am Brenner einen mutmaßlichen Schlepper gestellt und festgenommen. Dies berichtet die TAZ in ihrer gestrigen Ausgabe. Antrag seiner Verteidigerinnen habe das Landesgericht den deutschen Staatsbürger jedoch wieder auf freien Fuß setzen müssen, da die Beamtinnen die entsprechenden Unterlagen — vorschriftswidrig — nicht in deutscher Sprache verfasst hätten.
Nun wäre es der typische Reflex einer Minderheit, daraus die Konsequenz zu ziehen, dass Sprachrechte abgebaut werden müssen, um die Wiederholung solcher Zwischenfälle zu vermeiden.
Vielmehr sollten wir hingegen von diesem Staat fordern, den unendlichen Sprachpfusch einzustellen, der all seine Ämter und Behörden kennzeichnet. Dieser Schlendrian im Umgang mit den Bürgerinnen ist einfach unerträglich — und kann, wie der vorliegende Vorfall exemplarisch zeigt, auf Kosten der Sicherheit gehen.
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