Das neue Jahr bringt den Konsumentinnen die wichtige Möglichkeit, Sammelklagen einzureichen, um ihre gemeinsamen Rechte gegenüber Firmen, Banken und Konzernen zu verteidigen. Leider geht dieses neue Recht für uns Südtiroler mit der Aushöhlung eines anderen einher: Wie Südtirol Online berichtet, ist für Sammelklagen aus Südtirol das Gericht in Venedig zuständig, wo das Recht auf Muttersprache nicht geltend gemacht werden kann.
Auch bald 40 Jahre nach Inkrafttreten des zweiten Autonomiestatuts sind die darin enthaltenen Grundsätze noch lange keine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil: Immer wieder werden sie durch Neuerungen und Änderungen ausgehöhlt und müssen mit großem Aufwand neu erkämpft werden. Dabei sind auch die bereits erreichten Standards alles andere als zufriedenstellend. Der mit dem Autonomiestatut versprochene Zustand wurde nie erreicht und sieht in vielen Bereichen wieder einer Verschlechterung entgegen.
Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass die Rechte der deutschen und italienischen Sprachgruppe in dem Maße befriedigend umgesetzt wurden, wie die jeweiligen Zuständigkeiten vom Land Südtirol übernommen wurden. Vom Staat wurde und wird der »Vertrag« mit uns Südtirolerinnen — aller Sprachgruppen — nur teilweise und halbherzig erfüllt.
Von zufriedenstellenden Verhältnissen für eine dauerhaft friedliche, mehrsprachige Entwicklung kann leider nicht die Rede sein.
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