Bei der letzten Wahl zum EU-Parlament (2014) gab es erstmals sichtbare Spitzenkandidaten: EVP und S&D hatten sich jeweils dazu verpflichtet, Jean-Claude Juncker respektive Martin Schulz zum Kommissionspräsidenten zu wählen, wenn sie mehr Sitze erringen können. Doch wirklich wählen konnte man die beiden Spitzenkandidaten nur in ihren jeweiligen Herkunftsländern Luxemburg und Deutschland.
Mindestens seit einem entsprechenden Vorschlag des britischen Liberaldemokraten Andrew Duff von 2012 sind aber transnationale Wahllisten als logische Weiterentwicklung der EU-Wahlen angedacht — und nun hat der Verfassungsausschuss des Europaparlament eine weitere Hürde genommen: Im Zuge der durch den Brexit und das Ausscheiden der 73 britischen Abgeordneten erforderlichen Anpassungen wurde ins Auge gefasst, ab der kommenden Wahl (2019) einige Kandidatinnen — 27 von 751 — auf grenzüberschreitenden Listen wählen zu lassen. Das ist natürlich eine (viel zu) kleine Anzahl, doch es wäre erstens ein Dammbruch und könnte zweitens ermöglichen, Spitzenkandidatinnen für den Kommissionsvorsitz europaweit antreten zu lassen.
Bis es dazu kommt, müsste aber zuerst das Europaparlament dafürstimmen. Und dann muss der Vorschlag auch noch den 28 Staats- und Regierungschefs vorgelegt werden.
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