Ohne Gegenstimme wurde neulich vom Regionalrat ein Beschlussantrag der Südtiroler Grünen angenommen, demzufolge Südtirol-Trentino die Zuständigkeit für Gerichtswesen und Strafvollzug übertragen werden sollte.
Derzeit sind die Haftanstalten in den beiden Ländern einer einschlägigen staatlichen Verwaltungsbehörde mit Sitz in Padua unterstellt, die für das gesamte nordöstliche Staatsgebiet — also neben Südtirol-Trentino auch Venetien und Friaul-Julien — zuständig ist.
Auch um die vorgeschriebene Zweisprachigkeit dürfte es folglich nicht gut bestellt sein.
Konkret möchte der Regionalrat die Verantwortung für den Strafvollzug, die Gesundheitsversorgung, die Arbeit im inneren und außerhalb der Haftanstalten, die Berufsbildung der Gefangenen sowie für das Personal übernehmen.
Wie Riccardo Dello Sbarba (Grüne) betont, könnten die autonomen Länder effizienter in die Wiedereingliederung und Resozialisierung von Gefangenen eingreifen. Dies diene auch der Vorbeugung von Wiederholungstaten und verbessere das allgemeine Sicherheitsgefühl.
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