Das Oberlandesgericht hat heute das erstinstanzliche Urteil bestätigt, wonach Christian Egartner (SVP) zum Zeitpunkt der Landtagswahlen nicht wählbar war. Laut Anwältin der Anklage, Renate Holzeisen, ist das Urteil somit sofort vollstreckbar. Egartner hat bereits angekündigt, den Fall auch von der obersten Instanz, dem Kassationsgericht prüfen lassen zu wollen.
Die Volkspartei wiederholt inzwischen gebetsmühlenartig ihr Argument, der Landtagsabgeordnete genieße das Vertrauen von 11.000 Wählerinnen, seines Wahlbezirks und der Partei. Was dies mit der juristischen Feststellung seiner Wählbarkeit zu tun hat, bleibt offen. Justiz per Volksentscheid ist im Rechtsstaat nicht vorgesehen, somit enthebt die Zustimmung der Wahlbevölkerung nicht von der Einhaltung der Gesetze.
Merkwürdig bleibt ebenfalls, dass Egartners Verteidiger, RA. Gerhard Brandstätter, die Verfassungsmäßigkeit des Wahlgesetzes anzweifelt und gerichtlich überprüfen lassen will — wo das Wahlgesetz doch von der SVP selbst verabschiedet wurde.
Cëla enghe: 01
Scrì na resposta