Das spanische Kassationsgericht hat die Forderung abgelehnt, dass Eltern die Unterrichtssprache ihrer Kinder wählen dürfen. Das Oberste Gericht hat die Klage eines Vaters zurückgewiesen, der für seinen Sohn in Galicien den Unterricht auf Spanisch (Kastilisch) erwirken wollte, obwohl dies vom dortigen öffentlichen Schulsystem nicht vorgesehen ist. Die Richter erklärten, dass die freie Wahl der Unterrichtssprache zur absurden Situation führen könnte, dass jeder Bürger im gesamten Staatsgebiet die Bildung in der eigenen offiziellen Regionalsprache einfordern könnte. Diese Begründung offenbart die grundsätzliche Gleichberechtigung des Spanischen (Kastilischen) mit den regionalen Amtssprachen Galicisch, Baskisch und Katalanisch. Konkret wird im Urteil festgestellt »dass das galicische Schulsystem keine Diskriminierung beinhaltet«. Das Kassationsgericht hat außerdem klargestellt, dass zusätzlich zur Verfassung die jeweiligen Autonomiestatute zu beachten sind, und dass demnach die Sprach- und Schulpolitik Zuständigkeiten der galicischen Regierung (»Xunta«) seien.
Zum Vergleich: Das italienische Verfassungsgericht hat kürzlich das friaulische Sprachgesetz zurückgewiesen, das eine einzige Wochenstunde in friaulischer Sprache vorgesehen hätte [siehe].
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