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Einseitige Unabhängigkeitserklärung annulliert.

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ai

Das spanische Verfassungsgericht hat heute die katalanische Unabhängigkeitserklärung sowie die Einleitung des konstituierenden Prozesses (beides vom 27. Oktober) sowie das Übergangsgesetz für null und nichtig erklärt und demnach außer Kraft gesetzt.

Dafür, dass sie die jeweiligen Vorlagen nicht abgewiesen hatten, zeigte das Verfassungsgericht die katalanische Parlamentspräsidentin Carme Forcadell (JxS) und sämtliche Mitglieder des Parlamentspräsidiums bei der Staatsanwaltschaft an.

In den heute verkündeten Urteilen stellten die Richterinnen zudem fest, dass die katalanische Bevölkerung nicht souverän sei — eine Eigenschaft, die ausschließlich der »spanischen Nation« vorbehalten sei.



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