Während der spanische Premierminister Mariano Rajoy (PP) heute die Aussetzung der katalanischen Selbstverwaltung vorantrieb, der Ministerrat die entsprechenden Beschlüsse fasste und dem Senat die einschlägige Vorlage unterbreitet wurde, ließ die Madrider Generalstaatsanwaltschaft wissen, sie habe für Carles Puigdemont bereits eine Anklage vorbereitet — für ein Delikt, das er noch gar nicht begangen hat.
Ob und wie eine derartige Vorgehensweise mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu vereinbaren sein soll ist mir schleierhaft, doch angeblich wurde bereits ein Schriftsatz angefertigt, in dem der katalanische Präsident der Rebellion bezichtigt wird. Vor dem spanischen Höchstgericht (Tribunal Supremo) soll er aber nur eingereicht werden, falls Puigdemont die Unabhängigkeit Kataloniens erklärt.
Um den Straftatbestand der »Rebellion« zu erfüllen, müsste eigentlich (physische) Gewalt im Spiel sein, wie namhafte Rechtsexperten unterstrichen, doch entweder sind solche Feinheiten in Spanien nicht (mehr) wichtig — oder aber die Staatsanwaltschaft hat hellseherische Fähigkeiten. In jedem Fall droht dem Präsidenten der Generalitat bei dieser Ausgangslage eine Freiheitsstrafe von bis zu 30 Jahren.
Scrì na resposta