In der heutigen Sendung pro & contra auf Rai Südtirol warfen sich Eva Klotz (STF) und Christoph Perathoner (SVP) minutenlang juristische Spitzfindigkeiten und Rechtsgutachten zum Völkerrecht an den Kopf. Wobei zur Verteidigung beider zu sagen ist, dass sie stellenweise auch sehr schlüssig argumentiert haben. Aber im Mittelpunkt stand immer wieder das Völkerrecht und die Frage, ob es ein Recht auf Sezession gibt und wann innere und äußere Selbstbestimmung erfüllt sind. Gilt das Sezessionsrecht im Übrigen nur für Kolonien? Muss Gewalt und Unterdrückung im Spiel sein? usw.
Eine solche Diskussion mutet irgendwie schrecklich anachronistisch an. Wollen wir tatsächlich Konflikte des 21. Jahrhunderts mit Lösungsmodellen, die auf der Gesellschaftsstruktur und dem Gesellschaftsverständnis von vor 100 Jahren basieren, bewältigen? Wir scheitern ja bereits daran, zu definieren, was ein Volk ist.
Einfache Annahme:
- Die spanische Verfassung beinhaltet nach wie vor den Unteilbarkeitspassus.
- Die katalanischen Abgeordneten im Parlament beantragen eine Verfassungsänderung.
- Lediglich die baskischen Abgeordneten ziehen mit den Katalanen mit und das Parlament entscheidet sich mit mehr als zwei Drittel für die Beibehaltung der Unteilbarkeit.
- Die Katalanen organisieren eine zwar illegale aber formal allen demokratischen Richtlinien entsprechende Volksabstimmung, an der sich — um die Sache etwas einfacher und offensichtlicher zu machen — 100 Prozent der Wahlberechtigten beteiligen und zu 100 Prozent für die Unabhängigkeit in einem eigenen Staat aussprechen.
Wollen wir jetzt wirklich diskutieren, ob das Völkerrecht die Sezession erlaubt?
Mit welchem, auf demokratischen Prinzipien basierenden, Argument könnte man eine derartige Willensbekundung mit Verweis auf die Verfassung ignorieren?
Und welchen Sinn würde es – wiederum von einem demokratischen Standpunkt aus – machen, die gesamte Bevölkerung eines Territoriums gegen ihren Willen zu zwingen, Teil eines Staates zu sein?
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