Alfred de Zayas, UN-Sonderberichterstatter »zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung« klärt heute mit zwei Kurzmitteilungen auf Twitter, was wir hier auch schon in Berufung auf andere Quellen geschrieben hatten: Den Grundsatz der territorialen Integrität können Staaten nur gegenüber anderen Staaten (und nicht gegenüber der eigenen Bevölkerung) geltend machen; während er also gegenseitige Aggressionen zum Zweck der territorialen Erweiterung untersagt, schränkt er das demokratische Selbstbestimmungsrecht nicht ein, weil er damit gar nichts zu tun hat.
‘Integrität’ schränkt Selbstbestimmung nicht ein.
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