Die Gutachten, die der Landesregierung vorliegen, sind genauso aussagekräftig wie jene die die Promotoren eingeholt haben. Sie kommen zu gegenteiligen Ergebnissen, doch eine Entscheidung steht ohnehin nur dem Verfassungsgericht zu.
Heute hat die Initiative für mehr Demokratie zu den Fragestellungen 4 und 5 der Referenda vom kommenden Sonntag zwei Rechtsgutachten vorgestellt. Sie widersprechen denen, die von der Landesregierung vorgelegt wurden diametral und stammen ebenfalls von zwei Professoren — einem Verfassungsrechtler und einem Rechtsanwalt. Beide Experten kommen zum Schluss, dass die Abstimmungsvorlagen verfassungskonform und mit den Zuständigkeiten des Landes vereinbar sind.
Die Gutachten ersetzen selbstverständlich kein Verfassungsgerichtsurteil, zeigen jedoch, dass es sich auch bei den Negativgutachten der Universitäten Innsbruck und Trient lediglich um Einschätzungen ohne abschließende Aussagekraft handelt. Die Landesregierung hat mit deren Einholung unnütz Steuergeld in den Sand gesetzt, um einseitige Propaganda zu betreiben.
In der Zeit, die die Referendumspromotoren gebraucht haben, um Durnwalders Gutachter-Bluff öffentlichkeitswirksam aufzudecken, hat die Landesregierung jedoch wiederum einen gewichtigen Schritt in Richtung Dämonisierung der Volksabstimmungen gemacht. In einer ebenfalls heute einberufenen Pressekonferenz hat sie für den Fall der Zustimmung die Katastrophe an die Wand gemalt. Womöglich bleibt der Initiative für mehr Demokratie jetzt bis zum Wochenende nicht mehr genug Zeit, auch diese eindeutig übertrieben negativen Argumente zu entkräften. Die möglichen rechtlichen Schritte gegen das Land wegen Verletzung seiner Ausgewogenheitspflicht kommen ohnehin zu spät. Ein demokratisches Trauerspiel.
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