Stempelmarken zur Entrichtung von Gebühren wurden in Italien im fernen Jahr 1863 eingeführt und sind damit über 150 Jahre alt. Das Aufkleben der Stempelmarken auf Anträge oder Ansuchen sowie Dokumente galt als Beweis für die Entrichtung der vorgeschriebenen Gebühren. In Deutschland wurden sie bereits 1991 abgeschafft, Österreich folgte 2002, gleich nach der Einführung des Euro.
2013 hat die Einnahmenagentur die elektronische Stempelmarke (“@e.bollo”) ersonnen, mit der der Bürger künftig online, auch mit Bancomat- und Kreditkarte, elektronische Stempelmarken erstehen kann. Es ist vorgesehen, dass der Bürger ein eigenes Programm (Plug-in) installieren muss, bei einem Intermediär online eine Stempelmarke kauft und herunterlädt, um sie dann wieder zusammen mit dem Dokument (Antrag o. ä.) an die Verwaltung zu schicken. Das ist Fortführung der Bürokratie mit anderen Mitteln.
Josef (Pepi) Tinkhauser, ehem. Direktor der Südtiroler Informatik AG (SIAG), in der heute erschienenen SWZ 20/2017
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