Die »Arbeitsgruppe Ladiner« im Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) hat ein Papier mit Vorschlägen vorgelegt, wie die ladinische Minderheit im neuen Autonomiestatut besser berücksichtigt werden könnte.
Die Forderungen im Detail:
- Die Eingliederung der Gemeinden Cortina, Col und Fodom, deren Einwohnerinnen sich 2007 in einer Volksabstimmung für die Zugehörigkeit zu Südtirol ausgesprochen hatten, soll vorgesehen und ohne Änderungen am Autonomiestatut ermöglicht werden.
- Bis zur Wiedervereinigung soll Südtirol eine Art Schutzfunktion für die drei Gemeinden in Souramont übernehmen und die Einwohnerinnen — so weit rechtlich möglich — bereits jenen von Südtirol gleichstellen. Außerdem soll die vollständige Eingliederung in die Euregio vorangetrieben werden.
- Überproportionale Berücksichtigung der Ladinerinnen im öffentlichen Dienst (affirmative action), zum Beispiel durch Öffnung der Wettbewerbe für Ladinerinnen auch dann, wenn für sie keine Stellen vorgesehen wären. Diese Maßnahme sollte zu Lasten der eventuell bereits überproportional vertretenen Sprachgruppe gehen.
- Kein Ausschluss der Ladinerinnen aus gewissen Positionen (z.B. Verwaltungsgericht, Sechserkommission…) mehr.
- Sicherstellung von mindestens zwei Ladinerinnen im Landtag durch die Schaffung entsprechender Wahlkreise, wobei versucht werden muss, die außerhalb der ladinischen Täler lebenden Ladinerinnen zu berücksichtigen.
- Sicherstellung einer Ladinerinnenvertretung in der Landesregierung.
- Institutionalisierter Ladinischunterricht auch außerhalb der ladinischen Täler auf Anfrage einer festzulegenden Anzahl von Eltern.
- Anerkennung der historisch gewachsenen ladinischen Ortsnamen und ladinische Exonyme auch auf den Ortstafeln außerhalb Ladiniens.
- Landesämter sollten durchwegs dreisprachige Bezeichnungen aufweisen.
- Einführung einer ladinischen Standardsprache.
- Schaffung einer ladinischen Bezirksgemeinschaft und Anerkennung einer Institution/Organisation, die — insbesondere, falls die Region abgebaut wird — die Ladinerinnen repräsentiert (z.B. Lia di Comuns Ladins).
- Dreisprachigkeitszulage auch außerhalb Ladiniens für Ladinerinnen mit entsprechendem Nachweis.
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