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F100: Abschlussveranstaltung im K33.

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ai

Die acht Arbeitsgruppen des F100 hatten am 12. Mai Gelegenheit, ihre Ergebnisse dem K33 vorzustellen. Leider waren die Landtagsabgeordneten nicht anwesend, sie saßen in der Landtagssitzung zum neuen Wahlgesetz fest.

Entgegen der in den Medien immer wieder verbreiteten Ansicht, das Forum der 100 sei zerstritten, einseitig ausgerichtet und unterwandert, wurden gestern Ergebnisse präsentiert, die in ihren Vielschichtigkeit und Umfang sehr gut den Pluralismus in unserem Land widerspiegeln. Besonders der Umstand, größtenteils im Konsens gearbeitet zu haben, spricht für diesen BürgerInnenprozess. Ich hatte den Eindruck, für viele TeilnehmerInnen war es eine persönliche Bereicherung, im Forum der 100 mitgearbeitet zu haben. Das Enddokument ist auf der Website des Konvents verfügbar und in jedem Fall wert, gelesen zu werden. Da die Arbeitsgruppen autonom gearbeitet haben, werden die Forderungen nicht vom gesamten Forum der 100 geteilt, sondern nur von der jeweiligen AG. Im folgenden die wichtigsten Ergebnisse:

ArbeitsgruppensprecherInnen bei der Vorstellung der Ergebnisse

Die AG 1 beschäftigte sich mit dem Thema Ausbau der Autonomie, die Rolle der Region, den Beziehungen zu Wien und Rom, der doppelten Staatsbürgerschaft. Im Konsens wurde entschieden, dass sämtliche primäre, sekundäre und tertiare Kompetenzen in “ausschließliche” umgewandelt, die Europaregion gestärkt und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Autonomiestatut verankert werden sollen. Die Region Trentino-Südtirol soll zu einem auschließlichen Instrument der Zusammenarbeit werden und als “Regionale Union” bezeichnet werden. Zwischen Wien und Rom soll eine ständige bilaterale Kommission eingerichtet werden. Die doppelte Staatsbürgerschaft wird als kein Gegenstandsbereich des Autonomiestatuts angesehen.

Die AG 2, an der ich mich beteiligte, beschäftigte sich mit den Themen Selbstbestimmung, Euregio, Beziehungen zu Österreich und Italien, Südtirolaktivisten. Die Arbeiten wurden erstaunlicherweise im Konsens abgeschlossen. Die Selbstbestimmung wird einerseits als demokratisches Grundrecht und andererseits als im Völkerrecht verankert angesehen. Dabei ist wichtig zu betonen, dass die Selbstbestimmung als ergebnisoffener und zweistufiger Prozess behandelt wird. Die Euregio wird als wichtiges Kooperationsmodell anerkannt und sollte auch im Rahmen des EVTZ ausgebaut werden. Die Region hingegen sollte abgeschafft und zwei Länder Südtirol und Trentino geschaffen werden. Die Südtirolaktivisten sollten nach über 50 Jahren begnadigt werden, der Landtag sollte sich damit auseinandersetzen.

In der AG 3 wurde der Themenbereich Kultur, Bildung und Toponomastik behandelt und es war die einzige Arbeitsgruppe, deren Ergebnisse von zwei Vertretern vorgestellt wurden, da kein Konsens in vielen Punkten erreicht werden konnte. Entsprechend unterschiedlich waren auch die Ergebnisse: Auf der einen Seite das Festhalten am Muttersprachprinzip und die Ablehnung mehrsprachiger Schulen, auf der anderen Seite die Forderung nach mehrsprachigen Schulen und  neuen Unterrichtsmodellen wie CLIL. Uneinig war man sich auch bei der Kultur: Während die Identität der einzelnen Volksgruppen als Reichtum angesehen und entsprechend gestärkt werden sollte, sahen andere Mitglieder ein verstärktes Zusammenleben und das Aufbrechen der Sprachgruppengrenzen als Erfolgsmodell. Für mich ist das Ergebnis Ausdruck der verschiedenen Ansichten im Lande und keine Gruppe sollte hieraus einen Meinungsführungsanspruch ziehen, was leider immer wieder versucht wurde. Bei der Toponomastik fanden sogar drei Vorschläge Eingang in das Enddokument.

Sprachgruppenzugehörigkeit, Proporz, Interessen/Vertretung Ladinia, Zwei- bzw. Dreisprachigkeit in der öffentlichen Verwaltung waren die Themen in der AG 4. Lange Diskussionen gab es beim Proporz, wo gefordert wird, dass Ortsansässige auch zu jeder Zeit eine Ersterklärung abgeben können sollen. Die Sprachgruppenzugehörigkeit sollte zudem nicht länger als vertrauliche Information gehalten werden. Die Prüfungen bei öffentlichen Stellen sollten in beiden Landessprachen abgehalten werden, damit die KandidatInnen ihre effektive Zweisprachigkeit unter Beweis stellen müssen. Die Rechte der Ladiner sollten ausgebaut werden, indem beispielsweise in der 6er und 12er Kommission auch ladinische VertreterInnen aufgenommen werden; eine einheitliche ladinische Sprache für den Schriftverkehr eingerichtet wird. Ladinische Exonyme sollten bei Städten wie Brixen oder Bruneck auch offiziell angewandt werden. Die drei ladinischen Gemeinden außerhalb Südtirol-Trentinos sollten in die Region eingegliedert werden.

In der AG 5 wurden die Themen Nachhaltigkeit (Umwelt), Wirtschaft, Forschung, Arbeit behandelt. Dabei wurde beispielsweise die Gleichstellung von öffentlichen und privaten Arbeitsplätzen, aber auch die von Männern und Frauen, behandelt. Ein Grundrecht für ein menschenwürdiges Leben, familienfreundliche Arbeitszeiten, permanente Weiterbildung und vieles mehr wird gefordert. Als ein weiterer wichtiger Themenbereich wurden Forschung und Innovation identifiziert, welche durch eine Vielzahl an Maßnahmen gestärkt werden sollten.

Sehr umfangreich sind die Vorschläge der AG 6 zu den Themen Soziales, Gesundheitswesen und Sport. Hier wurden Themen wie ein existenzwürdiges Leben als Grundrecht, die Chancengleichheit von Männern und Frauen, Familie, Überalterung, Gemeingüter und noch anderes mehr behandelt.

Die kleinste AG 7 gab es zum Thema Integration der Menschen mit Migrationshintergrund, Zusammenleben, Mehrsprachigkeit. Die Forderungen richten sich unter anderem auf eine Einführung zusätzlicher  Sprachgruppen bei der Volkszählung, wie etwa “Gemischtsprachige” und “Neubürger”. Ein weiterer Punkt war die Einführungs des Faches “Ethik” in den Schulen für all jene, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.

In der AG 8 beschäftigte man sich mit Formen der Mitbestimmung (repräsentative und direkte Demokratie, Partizipation). Es wird gefordert, dass im Autonomiestatut Formen der Mitbestimmung verankert werden sollen; die Instrumente der partizipativen und direkten Demokratie sollten gut und wirksam anwendbar sein; das Wahlrecht sollte für Personen ab 16 Jahren und auch für ansässige AusländerInnen bei direktdemokratischen Abstimmungen ermöglicht werden.

Das umfangreiche Abschlussdokument liegt in einer vorläufigen Fassung vor, die Vielfalt der Themen deckt klarerweise auch Bereiche ab, die nicht Eingang in das Autonomiestatut finden werden, aber trotzdem als eine wichtige Standortbestimmung für die Wünsche der Zivilgesellschaft angesehen werden können. Aus diesem Grund ist es sicherlich auch sehr empfehlenswert, wenn unsere PolitikerInnen das Dokument eingehender lesen und hoffentlich auf wichtige Inputs für ihre weiteren Arbeiten bekommen. Dabei sollte man sich vor Augen halten, dass es nicht immer eine Meinung gibt, sondern teilweise eine Vielfalt an Meinungen — wie im alltäglichen Leben — gefunden werden kann.

Ganz wichtig: Die Selbstbestimmung im Sinne der als ergebnisoffener Prozess zur Überwindung der Nationalsstaaten in einem europäischen Sinne, konnte verankert werden.

Schlussendlich bringen die Arbeiten zum Ausduck, dass ein Wille besteht, dieses Land weiterzuentwickeln und Verantwortung zu übernehmen, indem möglichst viele Kompetenzen gefordert werden. Bewährtes wird dabei aber nicht vergessen und alle Seiten erkennen die drei Sprachgruppen als Reichtum an.

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