Am Montag veröffentlichte die Europäische Kommission wieder ihr jährliches Justizbarometer, eine Vergleichsstudie der Gerichtsbarkeiten in den EU-Mitgliedsländern.
Bezüglich der Unabhängigkeit von Gerichten und Richterinnen konnten sich — im Vergleich zum Vorjahr — sowohl Österreich (von Rang 4) als auch Deutschland (von Rang 9) auf den nunmehr dritten Platz (ex æquo) verbessern.
Auf niedrigem Niveau konnte auch Italien zulegen und befindet sich nun (ex æquo mit Kroatien) an viertletzter Stelle in der Europäischen Union — vor der Slowakei, Bulgarien und Spanien. Laut einschlägigen Astat-Daten haben zwei Drittel der Südtirolerinnen kein Vertrauen in die italienische Justiz.
Auch in diesem Jahr bestätigt sich, dass die Kleinheit von Staaten einer unabhängigen Justiz nicht im Weg steht. Selbst die Länder mit weniger als einer Million Einwohnerinnen (Malta, Luxemburg, Zypern) befinden sich weit vor Italien.
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