Der ehemalige katalanische Präsident Artur Mas, seine Stellvertreterin Joana Ortega und deren Bildungsministerin Irene Rigau wurden für die partizipative Volksbefragung vom 9. November 2014 (9N) erstinstanzlich wegen Ungehorsams verurteilt. Die drei Amtsträgerinnen hatten damals ein vom Verfassungsgericht untersagtes Selbstbestimmungsreferendum mit massiver Unterstützung von Freiwilligen in eine partizipative Befragung umgewandelt und dennoch durchführen lassen.
Wird das Urteil rechtskräftig, werden Mas, Ortega und Rigau für jeweils 24, 21 und 18 Monate von allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft hatte nicht nur auf Ungehorsam, sondern auch auf Amtsmissbrauch plädiert, worauf wesentlich höhere Strafen gestanden hätten. Doch obschon das Gericht diesen Forderungen eine Absage erteilte, wollen die drei Politikerinnen dieses Urteil nicht auf sich sitzen lassen und — wie sie umgehend mitteilten — nötigenfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
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