Vor zwei Wochen (am 7. Februar) beschloss der Südtiroler Landtag die Anfechtung staatlicher Bestimmungen zur sogenannten »Voluntary disclosure«, weil Rom steuerliche Mehreinnahmen aus Kapitalrückführungen nicht anteilmäßig dem Landeshaushalt zukommen lässt.
Am gestrigen Dienstag musste der Landtag zu einer Sondersitzung einberufen werden — um schon wieder gerichtlich gegen den Staat vorzugehen. Diesmal sind Bestimmungen aus dem Haushaltsvoranschlag 2017 betroffen, denen zufolge
- Südtirol fortan das staatliche Gesundheitssystem mitfinanzieren müsste, obschon das Gesundheitswesen hierzulande vom Land finanziert wird.
- der Staat in Widerspruch zur Autonomie Sanktionen gegen Gemeinden mit Haushaltsdefizit oder -überschuss aussprechen könnte.
Der Landeshauptmann teilte mit, dass eine Richtigstellung bereits zugesagt sei, bis dahin jedoch die Anfechtungsfrist verfallen würde, weshalb man sich vorsichtshalber für eine Anrufung des Verfassungsgerichts entschieden habe.
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