Die Tiroler Schützenzeitung hat zur Abwechslung das Thema Selbstbestimmung aufgerollt und lässt Hans Heiss und Harald Knoflach zu Wort kommen. In dieser Hinsicht Abwechslung auch mal bei den Schützen. Heiss hat — so wie ihn Harald Knoflach zitiert — wohl recht in seiner Feststellung, dass in der italienischen Sprachgruppe keine Mehrheit für einen Prozess der Selbstbestimmung existiert. Eine Menge italienischsprachiger Mitbürger haben vor einem Jahr schon vehement dagegen protestiert, im Autonomiekonvent über Selbstbestimmung überhaupt nur zu diskutieren. Bei der deutschen Sprachgruppe ist es anders. Es gibt aber keine nach Sprachgruppen aufgeschlüsselte, repräsentative Erhebung über wahrscheinliche Mehrheitsverhältnisse. Abgesehen von solchen Prognosen ist Heiss schon recht zu geben, dass sich bei einem Referendum über die staatliche Souveränität im Unterschied zu anderen Themen verschiedene Mehrheiten in den Sprachgruppen zeigen würden. Gälte bei einer solchen Abstimmung das reine Mehrheitsprinzip, wäre neuer Konflikt zwischen den Sprachgruppen unvermeidlich. Wenn wir aus der jüngeren europäischen Geschichte lernen wollen, müsste bei einer so weitreichenden Entscheidung ein Mehrheitskonsens in allen beteiligten Gruppen vorhanden sein.
Doch zwei andere Punkte sind bemerkenswert. »Befreit man die Selbstbestimmung von ihrem anachronistischen Völkerrechtsbezug«, schreibt Harald in der Schützenzeitung, »sowie der Südtiroler Anomalie, bleibt ein progressives, von ethnischer Logik losgelöstes, basisdemokratisches Recht, das man selbstbestimmten Individuen in einer Demokratie unmöglich verwehren kann. Der institutionelle Rahmen, den sich die Bevölkerung eines Gebiets gibt, ist eine demokratische Entscheidung wie jede andere.« Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Was gemeint ist, ist schon klar, dennoch ist die Aussage sehr fragwürdig. Völkerrecht ist das heutige kodifizierte internationale Recht, eigentlich ein Recht der Staaten, nicht der Völker. Kollektive Entscheidungsprozesse von Völkern und anderen internationalen Rechtssubjekten können nur auf dieser Grundlage erfolgen, sonst sind wir wieder beim Faustrecht.
Anachronistisch ist nun nicht der Bezug aufs internationale Recht, sondern gewiss viele Bestimmungen im geltenden Völkerrecht. Nicht jedoch das Selbstbestimmungsrecht, das aber in der Praxis höchst selten zur Anwendung kommt. Vor allem deshalb, weil ihm ein zweites, sakrosanktes Grundrecht des Völkerrechts entgegensteht, jenes auf territoriale Integrität. In einer Organisation von Staaten wie eben den Vereinten Nationen (nicht Völker) hat dieses Rechts allemal Vorrang.
Die zweite Crux des Selbstbestimmungsrechts liegt in der altbekannten Frage, dass das Selbstbestimmungsrecht Völkern zuerkannt wird. Was ist ein Volk? Ist die Südtiroler Bevölkerung ein Volk? Es wird sogar dann verweigert, wo überhaupt keine Zweifel bestehen, dass es ganze Völker beanspruchen (Tibeter, Kurden, Uiguren, Palästinenser, Kaschmiri, Katalanen usw.). Jedenfalls erkennen die beiden grundlegenden Menschenrechtspakte von 1966, wie Harald weiß, das Selbstbestimmungsrecht nur Völkern zu, nicht aber frei konstituierten regionalen Gesellschaften bzw. der Bevölkerung eines x-beliebigen Territoriums. Solange z.B. die Bewohner Venetiens nicht nachweisen können, ein Volk im internationalrechtlichen Sinn zu sein, können sie kaum das Selbstbestimmungsrecht beanspruchen. Die Entscheidung über Souveränität und Staatlichkeit ist keine demokratische Entscheidung wie jede andere, wie Harald schreibt. Jeder Regionalgesellschaft ganz unabhängig von ethnischen Kriterien die freie Entscheidung über ihre staatliche Organisation und Souveränität zuzugestehen, hätte zwei gravierende Folgen: zum einen würde das Selbstbestimmungsrecht den »Völkern« genommen und territorial begründet. In unserem Fall würden dann z.B. nicht wenige dieses Recht für Trentino-Südtirol oder für die Gemeinde Bozen einklagen. Zum anderen führte es nicht nur zur Auflösung der heutigen Staatenwelt, sondern zur Multiplikation von Staaten. Die Folgen müssen nicht unbedingt nur positive sein. Zwischen dem nationalistischen Alptraum von früher, der reinen Staatsräson von heute (Räson bestehender Staaten) und dem bloßen demokratischen Mehrheitsprinzip müssen neue Lösungen ins Blickfeld rücken.
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