Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich für eine längst überfällige Vertiefung des digitalen Binnenmarktes entschieden. Wer heute auf einem ausländischen Webportal einkaufen möchte, wird häufig auf einen Zwischenhändler oder auf eine Homepage im Heimatland verwiesen. Dabei kann sich neben den Preisen auch die Sprache ändern.
Bisweilen wird der Verkauf an EU-BürgerInnen gar zur Gänze ausgeschlossen, etwa wenn sie keine »inländische« Kreditkarte besitzen.
All dies soll sich schon bald ändern. Bis Mitte 2017 möchte die EU-Kommission in Abstimmung mit dem Parlament die Richtlinien erlassen, um den erzielten Konsens umzusetzen.
VerbraucherschützerInnen sind mit dem Ergebnis dennoch unzufrieden: Die neuen Regelungen sollen nicht für urheberrechtlich geschützte Produkte (wie Bücher, Filme oder Musik) gelten sollen. Außerdem könnten Händler theoretisch den Verkauf abwickeln, dann jedoch den Versand ins Ausland ablehnen und die KäuferInnen somit zwingen, die Abholung selbst vorzunehmen oder wenigstens zu organisieren.
Wie dem auch sei: Jeder kleine Schritt nach vorn ist in diesem Kontext begrüßenswert, es bleibt aber weiterhin sehr viel zu tun, um die digitalen Grenzen zu überwinden.
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