Mit der sogenannten Carta di Udine hat unser Landeshauptmann also einen mit öffentlichen Mitteln finanzierten Werbespot für die römische Zentralregierung und ihre zentralisierende Verfassungsreform unterzeichnet. Das bescheinigt ganz offiziell auch die italienische Aufsichts- und Regulierungsbehörde für Kommunikation (Agcom).
Auf Hinweis der Fünfsternebewegung (5SB) hat Agcom die Region Friaul-Julien, die am 7. Oktober den Unterzeichnungsakt beherbergt hatte, zu einer Richtigstellung im Rahmen der Par-Conditio-Vorschriften verdonnert.
Im Entscheid Nr. 471/16/CONS konstatiert die Aufsichtsbehörde die Verletzung von Artikel 9 des Gesetzes 28/2000, der es öffentlichen Institutionen nach Beginn einer Abstimmungskampagne untersagt, sich am Abstimmungskampf zu beteiligen.
Formell wurde natürlich nicht der Akt als solcher als Wahlwerbung bezeichnet, sondern »nur« die institutionelle Information darüber. Doch das ist selbstverständlich: Die beste Werbung nützt erst dann etwas, wenn sie öffentlich gemacht wird.
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