Vor rund einem Monat war — nicht ohne Startschwierigkeiten — die Regierungswebseite online gegangen, über die man den sogenannten Kulturbonus beantragen kann. Wie bereits festgestellt, ist dort von Mehrsprachigkeit keine Spur, obschon Italien laut eigener Verfassung (Art. 6) eigentlich die Minderheiten schützt.
In der Folge habe ich mich auch an das Regierungskommissariat in Bozen gewandt, welches ja den Auftrag hätte, über die Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht zu achten. Dort sieht man jedoch keinen Handlungsbedarf, da die Webseiten www.18app.italia.it und www.spid.gov.it
von den Internetportalen gesamtstaatlicher Institutionen [abhängen], von denen sie auch verwaltet werden, nämlich das Ministerratspräsidium und die Agentur für das digitale Italien (Agenzia per l’Italia digitale).
— aus der Antwort des Regierungskommissariats
Diese Begründung und diese restriktive Auslegung bedeuten freilich, dass die Zweisprachigkeitspflicht mit fortschreitender Digitalisierung der Behörden drastisch abnehmen wird, womit die Südtirolerinnen eines ihrer grundlegendsten Minderheitenschutzrechte verlustig gehen. Analoge öffentliche Dienstleistungen benötig(t)en zumeist eine Anlaufstelle im Lande, die somit der Pflicht unterliegt bzw. unterlag, die Muttersprache der Bürgerinnen zu gebrauchen. In Hinkunft wird dies immer weniger der Fall sein.
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