Die Initiative für mehr Demokratie verurteilt in einer Pressemitteilung die undemokratische Strategie der Sammelpartei, die Landesreferenden vom 25. Oktober zu torpedieren und zu delegitimieren. Ich gebe sie hier in vollem Umfang wieder:
Der große Bluff der SVP-Strategen und die Missachtung und Verletzung der Informationspflicht durch die Landesregierung
Verschiedene Rechtsgutachten zur gleichen Frage können sich in ihrer Aussage vollkommen widersprechen. Und bestimmte Experten der Universitäten Innsbruck und Trient sind alles eher als eine Garantie für glaubhafte Gutachten. Sie haben schon zig Aufträge von der Südtiroler Landesregierung erhalten und wollen sicher noch weitere bekommen. Sie wissen, was sie schreiben müssen, ohne dass man es ihnen sagt.
Wir sehen voraus, dass LH Durnwalder in der letzten Woche vor der Abstimmung ein Gutachten vorlegt, das ihm Recht gibt. Was anderes kann der Zweck sein, als Verunsicherung – verursacht durch ein wertloses Gutachten, dem etliche mit gegenteiliger Aussage gegenübergestellt werden können. Wir erinnern daran, dass die Landesregierung von gesetzeswegen angehalten ist, “eine objektive und ausgewogene Darstellung des Abstimmungsgegenstandes” zu garantieren (LG. 11/2005, Art 12.) Wir halten folglich diese Verhaltensweise genauso wie die Finanzierung solcher Gutachten mit öffentlichen Geldern für rechtswidrig. So wie die Veröffentlichung von Ergebnissen von Meinungsbefragungen in den letzten 15 Tagen vor Wahlen und Abstimmungen verboten ist, weil Bürger damit einseitig beeinflusst werden können, so müsste auch eine solche Handlung verboten sein. Für uns ein Fall für die Gerichte, aber wir lassen uns weder auf einen Rechtsstreit, noch auf einen Rechtsgutachtenstreit ein, obwohl wir schon ein Gutachten vorliegen haben, das unsere Position bestätigt. Wir freuen uns auf die Volksabstimmung und über die tausendfachen Diskussionen über Demokratie, die sie im Land auslöst.
Unsere Überzeugung von der Konformität unseres Vorschlags mit Verfassung und Autonomiestatut beruht auf uneigennützigen Auskünften von Verfassungsrechtlern, solchen, die an der letzten Verfassungsreform mitgearbeitet haben. Vor allem aber auf Präzedenzfällen, die von keinem Gutachten aus der Welt geschafft werden können. In der Region Aosta sind schon zwei Mal Volksinitiativen lanciert worden unter Bedingungen, die mit den unseren vollkommen übereinstimmen. Der Rahmen dafür ist identisch, nämlich das reformierte Autonomiestatut und ebenso, im Prinzip, der Gegenstand der Volksabstimmung: in beiden Fällen handelt es sich um Grundgesetze, die die Regierungsform regeln, also genau um jene Materien, von denen die SVP-Strategen behaupten, dass nur der Landtag sie mit Gesetzen regeln dürfe. Dazu gehört auch das staatliche Wahlgesetz, das gerade Gegenstand einer Volksabstimmung gewesen ist.
Im Jahr 2003 ist in Aosta eine Volksinitiative gestartet worden, mit der eine ursprünglich unverbindliche Wirkung des referendum propositivo in eine verbindlich beschließende Form umgewandelt werden sollte. 2006 wurde die Anregung dieser Volksinitiative vom Regionalrat aufgenommen, womit ihr Zweck erfüllt und die Volksabstimmung entfallen ist. Kein Hahn hat damals nach der Verfassungsfrage gekräht. Anders dann im Jahr 2006, als eben mit diesem referendum propositivo (gesetzeseinführende Volksabstimmung) eine Volksinitiative lanciert worden ist, mit der das Wahlgesetz zu Ungunsten der regierenden Union Valdotain reformiert werden sollte. Von den Regierenden wurde die Verfassungskonformität angezweifelt. Mit der Klärung der Frage wurde die vom Gesetz vorgesehene Juristenkommission beauftragt. In ihrem Gutachten und Entscheid kommt sie zum Schluss, dass
1.) das Autonomiestatut (dort Art. 15, der genau dem Art. 47 in unserem entspricht) in keinerlei Weise eine Volksabstimmung über Wahlgesetz (und damit auch ein Gesetz zur Regelung der Direkten Demokratie) ausschließt;
2.) das Satzungsgesetz (entspricht unserem Landesgesetz Nr.11/2005) keinerlei Regel enthält, die eine Volksabstimmung über Wahlgesetz und Gesetz zur Regelung der Direkten Demokratie ausschließen würde;
3.) die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes davon ausgeht, dass eine Einschränkung der Ausübung politischer Rechte (wie es das Stimmrecht ist) immer nur explizit festgelegte sein kann, also nicht durch eine implizite, d.h. angenommene Schranke, in diesem Fall durch die Postulierung eines Vorrangs der repräsentativen Demokratie gegenüber der direkten erfolgen kann;
4.) dieser verfassungsrechtliche Grundsatz zu jenen zählt, mit denen das Autonomiestatut übereinstimmen muss;
5.) folglich ein Vorbehalt, der letztlich sogar auch die Möglichkeit einer abschaffenden Volksabstimmung vorenthalten würde, in keiner Weise begründbar ist;
6.) das propositive Referendum (die gesetzeseinführende Volksabstimmung) schon in einer Materie angewandet worden ist, für die das Autonomiestatut einen besonders Gesetzwerdungsweg vorgesehen hat.
Die Volksabstimmung ist dann auch am 18. November 2007 durchgeführt worden.
Wenn es je eine implizite Schranke gegeben hat, so die Auskunft der Verfassungsrechtler, dann vor der letzten Verfassungsreform im Jahr 2001. Seit dieser gilt eine de facto Gleichstellung der Initiative der Institutionen und jener der Bürger. Das heißt: repräsentative Demokratie und direkte Demokratie sind gleichwertig. Ganz zu Recht verlangt das römische Parlament eine qualifizierte Mehrheit für das parlamentarische Zustandekommen so wichtiger Gesetze wie das Wahlgesetz und das über die Ausübung der Stimmrechte. Das heißt aber nicht, dass das Volk darüber nicht abstimmen kann, wo es doch eigens auch ein besonderes Referendumsrecht (Satzungsreferendum) darüber erhalten hat. Das Volk entscheidet immer qualifiziert, weil es als ganzes anwesend ist, außer es gilt ein Beteiligungsquorum, das wenigen das (Un)recht gibt, vielen das Stimmrecht zu entziehen. Bei grundsätzlichen Entscheidungen der politischen Vertretung muss hingegen gesichert sein, dass sie in Vertretung einer klaren Mehrheit der Bevölkerung erfolgen.
Die SVP-Strategen haben eine Behauptung in den Raum gestellt, deren ausschließlicher Sinn der ist, zu diskreditieren, zu verunsichern, zu enttäuschen. Wir können darauf vertrauen, dass die Bürger dieses Spiel durchschauen.
Stephan Lausch
Initiative für mehr Demokratie
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