Kompromisse sind in der Politik so wichtig, wie der Sauerstoff zum Leben. Doch Kompromisse leben davon, dass beide Seiten nachgeben. Was sich in der Ortsnamenfrage abspielt, ist ein unwürdiges Machtspiel, das der Zentralstaat seit Jahren einseitig betreibt, indem er faschistische Positionen unterstützt.
Als der CAI und der A. Adige vor einigen Jahren mit unerhörter Vehemenz den Toponomastikstreit vom Zaun brachen, weil der Alpenverein (übrigens legal) einnamige — aber zum Teil auch einsprachige! — Wanderschilder montiert hatte, hatten auch wir darauf hingewiesen, dass die Hauptschuld beim Land liege, das sich in Jahrzehnten nicht dazu durchgerungen hatte, ein Ortsnamengesetz zu verabschieden.
Seitdem ist einiges in Bewegung geraten:
- Nachdem der Zentralstaat unter anderem damit gedroht hatte, das Heer (!) damit zu beauftragen, die Wanderschilder zu ersetzen, wurde (aufgrund eines Abkommens) eine paritätische Kommission mit Vertretern des Staates und des Landes ernannt; sie erstellte eine Liste von Ortsnamen, die in Hinkunft nur noch einnamig offiziell sein sollten. Dies, obschon der Staat nicht für die Ortsnamen in Südtirol zuständig ist — und ohne eine klar definierte Richtlinie, nach welchem Kriterium bestimmte Ortsnamen die im Faschismus erfundenen »Übersetzungen« behalten oder verlieren sollten.
- Eine zweite Staat-Land-Kommission, der auch der heutige Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) angehörte, erstellte eine weitere Ortsnamensliste. Auch in diesem Fall ist unklar, welche Kriterien zur Anwendung kamen.
- Im September 2012 beschloss dann der Südtiroler Landtag erstmals ein umfassendes Ortsnamensgesetz. Es war ein Kompromiss zwischen der Position der SVP und jener des PD, der dem Landesgesetz — trotz anderslautender Behauptungen — ebenfalls seine Zustimmung gab.
- Daraufhin pilgerten die Vertreter der postfaschistischen Parteien Südtirols (Alessandro Urzì, Donato Seppi und Maurizio Vezzali) nach Rom und erreichten, dass das Gesetz vom Staat (Regierung Monti) vor dem Verfassungsgericht angefochten wurde.
- Im Vorfeld der Parlamentswahl einigten sich SVP und PD auf ein Wahlabkommen, das unter anderem die Ausarbeitung einer Durchführungsbestimmung vorsah, die die Anfechtung hinfällig gemacht und das Ortsnamengesetz sinngemäß umgesetzt hätte. Bis heute weigert sich der PD aber, die Anfechtung zurückzuziehen.
Alpinipreisträger Florian Kronbichler (Grüne/Linke) brüstete sich damit, das im Landtag demokratisch beschlossene Gesetz konterkariert zu haben. - Inzwischen wurde die — demokratisch spärlich legitimierte — Sechserkommission mit der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmung betraut. Öffentlichen Verlautbarungen ihrer Mitglieder zufolge einigte sie sich auf einen »Kompromiss« zwischen dem angefochtenen Ortsnamensgesetz (das bereits einen Kompromiss darstellte) und Positionen, die vor allem von der italienischen Rechten vertreten wurden.
- Aufgrund weiteren Drucks, der vor allem vom einzigen noch im Landtag vertretenen Postfaschisten, Alessandro Urzì, mithilfe staatsweiter Medien aufgebaut wurde, bat Regionenminister Costa (NCD) — nach Unterredungen mit der in Kampanien gewählten, aus Südtirol stammenden Parlamentarierin Michaela Biancofiore, Alessandro Urzì und Florian Kronbichler — die Mitglieder der Sechserkommission zu Beratungen in sein Ministerium. Medienberichten zufolge konnte nun ein erneuter »Kompromiss« gefunden werden: Wie die Postfaschisten von Anfang an gefordert hatten, werden die Vertreter einer jeden Sprachgruppe im paritätisch besetzten wissenschaftlichen Beirat für die »eigenen« Namen entscheiden. Statt zwei soll jede Sprachgruppe drei Vertreterinnen ernennen; um eine faschistische Namenserfindung abzuschaffen, bedarf es dann der Zustimmung von zwei der drei einer Sprachgruppe zuzuordnenden Verteter.
Wenn es nicht zu weiteren »Kompromissen« kommt, deren Eigenschaft bislang ausschließlich war, dass sich die Positionen in Richtung derer der Faschisten bewegt haben, haben wir also einen Kompromiss vom Kompromiss vom Kompromiss vom Kompromiss. Auf international anerkannte Richtlinien, wie jene der Expertengruppe der Vereinten Nationen für Geographische Namen (UNGEGN), wurde von Anfang an nicht Bezug genommen — und auch eine allgemeine Einsicht des Staates, dass hier ein Unrecht begangen wurde und dies nach internationalen Gepflogenheiten großzügig anzugehen sei, ist nicht festzustellen.
Cëla enghe: 01
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