Voraussichtlich Ende November wird Italiens Wählerschaft zu den Urnen gerufen, um über die Verfassungsreform der Regierung Renzi zu entscheiden, die am 12. April vom Senat definitiv beschlossen worden ist. Mehr als ein Fünftel der Parlamentarier und interessanterweise 504.000 Bürger für das JA zur Reform haben das verlangt. Renzi hat das Referendum zu einem Plebiszit über sich als Premierminister deklariert, ein demokratisch bedenklicher Schritt, den er jetzt selbst rückgängig zu machen versucht, weil er Angst vor dem Ausgang hat. Gegen diese Reform gibt es eine Fülle von Einwänden und schweren Bedenken, wie auch gegen das Wahlgesetz Italicum, das bei diesem Referendum nicht zur Abstimmung steht, aber eng mit dem von Renzi geplanten Umbau des demokratischen Systems zusammenhängt. Die SVP beschwichtigt seit geraumer Zeit mit dem Verweis auf die Schutzklausel. Der Deal der SVP mit dem PD ist aber kein sehr gelungener, denn es wird Südtirol und den autonomen Regionen nur ein Aufschub für eine Neufassung ihrer Statuten gegeben, die sich den neuen zentralistischen Bestimmungen zu fügen haben wird. Derweil nehmen Demokratie und Regionalismus argen Schaden.
Mit diesem Verfassungsreferendum ist auch eine wichtige Frage der Methode verbunden. Werden die Institutionen bereit sein, die Bürger und Bürgerinnen über diesen umfassenden Referendumsgegenstand angemessen zu informieren? Oder wird es ausschließlich den Medien überlassen bleiben, was nicht ausreicht? Es sieht nicht danach aus, schon gar nicht in Südtirol. So sind beim letzten gesamtstaatlichen Referendum vom 17. April die Rechte auf die sogenannten »spazi autogestiti« der Referendumspromotoren (Belangsendungen) von Rai Südtirol einfach missachtet worden. Auf parlamentarische Anfrage des M5S hin ließen die römischen Rai-Chefitäten wissen, dass es für diese Informationspflichten der Rai in Südtirol noch keine Regelungen gebe.
Für die Abwicklung der staatsweiten Referenden auf Landesebene ist das Regierungskommissariat zuständig. Auf dessen Webseite wird über jeden Gast berichtet, der Frau Regierungskommissärin kurz die Hände schütteln darf, aber kein Hauch an Information zur Verfassungsreform, geschweige denn auf Deutsch. Auf Anfrage ist mitgeteilt worden, dass dies auch nicht geplant sei. Viel Sichtbarkeit bekommen dagegen die »150 Jahre Einheit Italiens«, die auch schon 5 Jahre alt sind.
Der Landtag ist von Vereinen ersucht worden — und Landtagsfraktionen wollen entsprechende Beschlussanträge einbringen — seiner Informationspflicht wie bei der letzten Landesvolksabstimmung vom Juni 2016 nachzukommen, also mit einer Info-Broschüre an alle Haushalte. Er wird es wahrscheinlich unterlassen mit dem Verweis, dass das Land für »nationale« Referenden nicht zuständig sei. Besucht man die Landtagswebseite, fehlt auch dort die Grundlage für eine klare Information der Bürger, nämlich der Text der Reform auf Deutsch (vielleicht auch auf Ladinisch).
Diese Lücke hat inzwischen POLITiS gefüllt und bringt im letzten Dossier eine a fronte-Darstellung des alten und neuen Textes. Eine kritische Erläuterung der Reform wird demnächst folgen. Mehr Kritik an diesen gefährlichen Entwicklungen auf Staatsebene wird es bald vom soeben gegründeten Bürgerkomitee für das NEIN beim Verfassungsreferendum 2016 geben.
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