Liebe Neubürgerin,
mit der heutigen Aushändigung der Einbürgerungsurkunde haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Ich gratuliere Ihnen dazu sehr herzlich!
Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind Sie Inhaberin aller staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in der Bundesrepublik Deutschland. Gerne übergebe ich Ihnen anbei die Texte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Bayerischen Verfassung.
Ihre Einbürgerung stellt den Schlusspunkt eines langen Integrationsprozesses dar, den Sie erfolgreich gemeistert haben. Ich heiße Sie als neue deutsche Staatsbürgerin in der Mitte der Gesellschaft recht herzlich willkommen.
Ich bitte Sie um Ihre engagierte Mitarbeit in unserer Gesellschaft, unsere Demokratie braucht aktive Bürger.
Auf Ihrem weiteren Lebensweg wünsche ich Ihnen viel Glück und Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann
Die Einbürgerungsurkunde, der dieses Schreiben des Bayerischen Innenministers beiliegt, ist vom Landratsamt bzw. von der kreisfreien Gemeinde unterschrieben und wird auch von diesen ausgehändigt.
Auch die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag fällt in Bayern nicht etwa der Bund, sondern die Regierung des eigenen Bezirks.
In Südtirol sind für Einbürgerungen die zentralstaatlichen Institutionen Präfektur, Quästur und Innenministerium zuständig. Land und Gemeinden spielen dabei so gut wie keine Rolle. Bei der Übergabezeremonie ist mitunter sogar das italienische Heer anwesend.
Wird den »Neubürgerinnen« auch hierzulande der Text der Landesverfassung (Autonomiestatut) ausgehändigt? Wohl nicht — obwohl dies hier aufgrund der sprachlich-kulturellen Besonderheiten eine noch wichtigere Rolle spielen würde als etwa in Bayern.
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