Die Gremien des Südtirolkonvents arbeiten gerade an einer Anpassung unserer Landesverfassung, die auch in eine Neufassung münden könnte.
Artikel 107 des geltenden Autonomiestatuts sieht ausdrücklich sogenannte Durchführungsbestimmungen (DFB) vor, die nach Einholung einer Stellungnahme der zuständigen paritätischen Kommission und Beschluss des Ministerrats vom Staatspräsidenten als Dekret erlassen werden.
Im Laufe der Jahre wurden mehrere Dutzend DFB beschlossen, die nun festen Bestandteil der Autonomiebestimmungen bilden.
Für die Zukunft wäre es erstrebenswert, von diesem Modell abzukommen, sodass nicht mehr der Zentralstaat, sondern das Land dafür zuständig wäre, die Umsetzung der im Statut enthaltenen Bestimmungen zu gestalten. Zur Überwachung dieser Tätigkeit könnte ein Garantierat oder — noch besser — ein Landesverfassungsgericht nach Vorbild der deutschen Bundesländer errichtet werden.
Doch unabhängig davon, ob man vom alten Modell der Umsetzung durch den Zentralstaat abkommt oder nicht, stellt sich die Frage, was aus den bereits bestehenden DFB wird. Diese beziehen sich nämlich auf das bestehende Autonomiestatut und wären wohl hinfällig, wenn dieses durch ein neues ersetzt wird.
Wie man die per DFB neu erteilten oder erweiterten Zuständigkeiten und Rechte sichert, ist wohl vor allem ein Thema für die Juristen im Konvent der 33 — aber eben keines, das man vernachlässigen (und ihnen allein überlassen) sollte.
Scrì na resposta