Aber das ist eine sehr populäre Forderung: höhere Strafen zur Abschreckung.
Ich finde es lustig, dass das immer wieder gesagt wird. Dabei steht in jedem Kriminologielehrbuch: Weder die Art noch die Höhe der Strafe haben eine signifikante Wirkung auf die Rückfallwahrscheinlichkeit.Was ist eher massgeblich?
Die Wahrscheinlichkeit, entdeckt und bestraft zu werden. Obwohl die Busse nicht sehr hoch ist, werden Sie auf der Autobahn nicht rasen, wenn Sie wissen, dass da mit grosser Wahrscheinlichkeit Blitzkästen stehen. Aber wenn Sie wissen, dass eh niemand die Geschwindigkeit kontrolliert, kann man die Strafe noch so hoch ansetzen – es ist Ihnen egal. Es geht immer um die Entdeckungswahrscheinlichkeit.
Marcel Niggli, Kriminologe, Rechtsphilosoph, Strafrechtsprofessor, im WOZ-Interview (Ausgabe 31/2016).
Ist das nicht gerade eines der Probleme des (auch in Südtirol geltenden) italienischen Rechtssystems? Einerseits wird — insbesondere auch im Straßenverkehr — auf drakonische Strafen gesetzt, welche ganze Familien in den Ruin treiben können, während andererseits jedoch die Kontrollen so eingeschränkt werden, dass die Entdeckungswahrscheinlichkeit gering ist.
In Südtirol wird seit Jahren vergeblich die Installation eines Tutors (oder Section Control) auf der Brennerautobahn gefordert.
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