Will der freiheitliche Landtagsabgeordnete Pius Leitner einen (religionsbezogenen) Konflikt generieren, wo es keinen gibt?
Im Vorspann zu einer
Polemisch fragt Leitner dann die zuständige Landesrätin, ob auch »unsere Frauen« (gemeint sind wohl jene, die freiheitlichen Männern gehören) ablehnen könnten, sich von »einem muslimischen Arzt« behandeln zu lassen.
In ihrer Antwort lässt LRin Martha Stocker (SVP) wissen, dass der Gesundheitsbetrieb — im Einklang mit einem einschlägigen Beschluss der Landesregierung — »nur im Rahmen des Möglichen« die Wahl einer bestimmten Ärztin oder eines bestimmten Arztes gewährleisten müsse.
Das gilt dann wohl für alle. Im Einzelnen wird es natürlich schwer nachzuvollziehen sein, ob jemand einen Arzt oder eine Ärztin aus kulturellen, sprachlichen, religiösen Gründen oder solchen des Geschlechts, der Hautfarbe oder des persönlichen Vertrauens wählt bzw. ablehnt.
Nach meinem Dafürhalten darf es aber im öffentlichen Gesundheitswesen weder einen verbindlichen Anspruch auf eine bestimmte Ärztin, noch eine Auskunftspflicht über den Glauben, die sexuelle Orientierung und andere nicht offensichtliche, der Privatsphäre der Ärztin zuzurechnenden Merkmale geben.
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