Kürzlich war davon die Rede, dass die Ahndung von Zwei- und Dreisprachigkeitsverstößen vom Zuständigkeitsbereich des Regierungskommissariats in jenen des Landes übergehen könnte. Präfektin Margiacchi reagierte pikiert und teilte mit, sie habe doch in einem Jahr sage und schreibe drei entsprechende Strafen ausgestellt. Einen Anlass, die Aufgabe abzutreten, sah sie somit (trotz besorgniserregender Werte) nicht.
Wie das Tagblatt A. Adige heute berichtet, ist die Übertragung dieser Kompetenz vom Tisch: Die zuständige Sechserkommission werde sich mit dem Vorschlag des Landes gar nicht mehr befassen, da die Zentralregierung zu verstehen gegeben habe, dass sie der Übertragung nicht zustimmen würde. Ende Gelände.
Andere Autonomien (wie Québec, Katalonien, Baskenland, Wales…) überwachen die Einhaltung von Sprachgesetzen selbst, was auch sinnvoll erscheint, wenn eine Autonomie dem Vorhandensein sprachlicher Minderheiten geschuldet ist. Der dynamischen, der Vorzeige-, der Vollautonomie unseres Landes scheinen jedoch weiterhin enge Grenzen gesetzt zu sein.
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