Die Generalitat de Catalunya hat letztes Jahr 68 Strafen wegen Missachtung der Sprachrechte in Zusammenhang mit dem Konsumentinnenschutz verhängt. Dies geht aus einer Antwort der katalanischen Regierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor.
Der Codi de Consum de Catalunya schreibt vor, dass Aufschriften, Etikettierungen und andere Unterlagen (wie Versicherungs- und Bankverträge) auch auf Katalanisch verfügbar sein müssen. Zudem müssen Betriebe in der Lage sein, die Kundinnen auf Katalanisch zu bedienen.
Der Gesamtbetrag an verhängten Strafen betrug 2015 rund 140.000 Euro, wovon 85.400 Euro auf Betriebe mit Sitz außerhalb Kataloniens entfallen. Die Einzelbeträge reichten dabei von 300 bis 6.000 Euro.
Obschon das Südtiroler Autonomiestatut theoretisch die Gleichstellung von deutscher und italienischer Sprache (Art. 99) sicherstellt, gibt es hierzulande keine mit Katalonien vergleichbare Gesetzgebung zum Schutz von Sprachrechten im Privatsektor. Vorgeschrieben ist im Sinne des italienischen Verbraucherschutzgesetzes lediglich die italienische Sprache.
Auch dort, wo — wie im Bereich der Packungsbeilagen von Medikamenten — die deutsche Sprache ausdrücklich vorgeschrieben wäre, wird dieses Recht de facto nicht durchgesetzt.
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