Werden Südtirols Zuständigkeiten im Bereich der Handelsordnung wiederhergestellt? So war es im Wahlabkommen zwischen SVP und PD vorgesehen und so ist — wenigstens teilweise — eine Durchführungsbestimmung (DFB) zu verstehen, die letzte Woche von der Zwölferkommission gutgeheißen wurde. Sie bedarf noch der Zustimmung durch die römische Regierung.
Ministerpräsident und Autonomieschreck Mario Monti hatte Südtirols Autonomie in zahlreichen bereichen eingeschränkt oder einfach übergangen. So auch bei der Handelsordnung, wo er die Planungsbefugnisse bezüglich Lizenzvergabe, Raumordnung und Öffnungszeiten weitgehend abschaffte. Doch auch Matteo Renzi schloss sich dieser Stoßrichtung an.
Die neue DFB würde es dem Land erneut gestatten, raumordnerisch in die Handelstätigkeit einzugreifen und zum Beispiel großen Einkaufszentren in Gewerbezonen oder auf der grünen Wiese einen Riegel vorzuschieben. Für die eigenständige Regelung der Öffnungszeiten ist jedoch weiterhin keine Lösung in Sicht.
Für die jetzige Teillösung musste nicht nur in Rom viel »unnötige« Energie aufgewendet werden. Um ein Ausufern der unerwünschten Handelstätigkeit zu verhindern, erließ das Land seit Montis Einschreiten gleich mehrere Bestimmungen, die jeweils angefochten und in Teilen außer Kraft gesetzt wurden.
Ob der bereits entstandene Schaden mit der neuen DFB noch im Nachhinein aufgehalten werden kann, muss dann auch erst gerichtlich geklärt werden.
Zahlreiche Unternehmen hatten das juristische Vakuum bzw. die unklare Gesetzeslage ausgenutzt, um den Behörden die Eröffnung von Einzelhandelsbetrieben im Industriegebiet anzukündigen. In manchen Fällen wurden bereits Tatsachen geschaffen, in anderen — wie beim Plan der Spar-Mutter Aspiag, in Bozen Süd ein weiteres Einkaufszentrum zu errichten — beschränkte man sich vorerst auf Absichtsbekundungen. Ob dadurch jedoch inzwischen Ansprüche entstanden sind, die man nicht nachträglich per DFB aus der Welt schaffen kann, wird sich zeigen.
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