Gestern hat der Ministerrat in Rom eine neue Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut verabschiedet, »mit der dem Land die Zuständigkeit für das Verwaltungspersonal sowie für organisatorische und verwalterische Belange der Bozner Sektion des Verwaltungsgerichts übertragen werden« (Landespresseamt). Zuständig ist das Land Südtirol desweiteren für die Bezahlung der Betriebskosten und der Gehälter.
Die Kernzuständigkeit für das Verwaltungsgericht als solches bleibt hingegen beim Zentralstaat, weshalb die Möglichkeiten des Landes, die Dienstleistung anders oder besser zu organisieren, äußerst eingeschränkt sind. Herausgelöst und ans Land übertragen wurde das, was vor allem Kosten verursacht und kaum Gestaltungsspielraum bietet.
Wie Robert Weißensteiner Ende Jänner in der SWZ geschrieben hatte:
Was der Staat zuletzt gegeben hat, sind fast ausschließlich Kompetenzen, die ihn finanziell entlasten.
Auf die großen, bereits zugesagten Zuständigkeiten, bzw. auf die Wiederherstellung dessen, was Staat und Verfassungsgericht der Autonomie während der letzten Jahre genommen hatten, warten wir weiterhin. Bislang vergeblich.
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