+++ Achtung, Achtung! +++ Die Südtirolautonomie hat wieder einmal eine substanzielle Aufwertung erfahren, womöglich wird der Konvent nun überflüssig. Wie Senator Karl Zeller (SVP) mit verständlicher Genugtuung mitteilt, hat die Zwölferkommission nämlich eine Durchführungsbestimmung genehmigt, wonach Südtirol sogar die jagdbaren Tierarten selbst festlegen kann.
Hurra! Eine kaum zu überschätzende Errungenschaft für dieses Land, dessen altes Autonomiestatut von 1972 (Artikel 8) die Jagd zu den primären Kompetenzen zählt.
Also, nochmal für alle Ungläubigen zum Mitschreiben: Das Land Südtirol kann fortan in seinem primären Zuständigkeitsbereich selbst entscheiden, welche Arten während der Jagdzeit erlegt werden dürfen. Es muss dafür nur ein positives Gutachten des staatlichen Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale (ISPRA) einholen, dann noch ein positives Gutachten des italienischen Landwirtschaftsministeriums und schließlich das Einvernehmen des italienischen Umweltministeriums. Sozusagen hat Rom quasi nix mehr zu sagen. Und… nun ja… natürlich muss für die Maßnahme die wissenschaftliche Notwendigkeit vorliegen. Yes – we – can!
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