Unter diesem Titel berichten die Dolomiten in ihrer heutigen Ausgabe von der erneuten Aberkennung autonomer Befugnisse durch ein Gericht. Rechtsanwalt Peter Paul Brugger, Bruder des ehemaligen SVP-Obmanns Siegfried, sei im Zuge des inzwischen eingestellten Disziplinarverfahrens gegen Dr. Reinhold Perkmann auf ein Urteil zur Personalordnung des Landes gestoßen, das vom Bozner Landesgericht am 18. Dezember 2015 verfasst worden ist. Obschon das Land Südtirol bezüglich Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals primäre Gesetzgebungsbefugnis habe, habe sich das Gericht über einschlägige Landesgesetze hinweggesetzt und das Staatsgesetz angewandt. In einem Streitfall, so Brugger, drohe eine Niederlage und somit — »scheibchenweise« — der Verlust hart erstrittener Zuständigkeiten.
Wenn es tatsächlich so leicht ist, unsere Autonomie-Erfolge zu untergraben, dann mache ich mir Sorgen. Wir als Land Südtirol dürfen hier nicht einfach zuschauen, sondern müssen kämpfen.
— RA Peter Paul Brugger
Gerade wird mit einem aufwändigen Konvent eine Autonomiereform angestoßen. Wenn das Statut jedoch in vielen Fällen nichts als ein Papiertiger ist, stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines solchen Regelwerks. Mehrere Bestimmungen des alten Autonomiestatuts von 1972 sind bis heute nicht umgesetzt, andere wurden durch Zentralregierung und Verfassungsgericht beschnitten. Und diesmal ist es gar ein gewöhnliches Gericht, das sich über primäre Zuständigkeiten hinwegsetzt.
Scrì na resposta