Aufgrund einer einschlägigen Gesetzesänderung der römischen Regierung wird die TV-Gebühr ab heuer nicht mehr wie gewohnt im Jänner und »gesondert« eingehoben, sondern erst ab Juli, in Raten und über die Stromrechnung. Damit soll die hohe Hinterziehungsquote drastisch reduziert werden, weshalb die Gebühr auf 100,- Euro reduziert wurde.
Der Informationsbedarf ist groß:
- So wissen zahlreiche Bürgerinnen nichts von der Umstellung und sind verwundert, weil ihnen der Zahlungsbescheid bislang nicht zugestellt wurde.
- Noch ist unklar, wie (und ob) man sich von der Gebühr befreien lassen kann, wenn man glaubhaft nachweisen kann, dass man keine Rundfunkempfänger besitzt.
- Wie sieht es aus, wenn man für die Gemeinschaftstreppe oder die Heizanlage einen eigenen Stromanschluss besitzt? Wird auch hierauf die TV-Gebühr erhoben?
- Was ist umgekehrt mit Mehrfamilienhäusern, die nur einen gemeinsamen Stromanschluss haben und wo die Spesen intern — von einem Verwalter — abgerechnet werden? Wird hier die TV-Gebühr für alle Parteien gemeinsam nur noch einmal erhoben?
Doch der Staatsfunk spart mit Auskünften: Während in vergangenen Jahren mehrwöchige TV-Kampagnen die Regel waren, herrscht gerade jetzt — im Vorfeld einer so wichtigen Umstellung — merkwürdige Funkstille. Der Grund scheint klar zu sein, musste man doch bislang informieren, um die BürgerInnen zur Einzahlung zu bewegen, während diese nun über die Stromrechnung gesichert erscheint. Man lässt die Menschen also mit ihrer Verunsicherung allein.
In einer Pressemitteilung macht die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit besteht, die Rai über eine gebührenpflichtige Nummer zu erreichen. Darüberhinaus sei es möglich, via Internet einen kostenlosen Rückruf zu vereinbaren oder direkt auf der Rai-Homepage Auskünfte über die TV-Gebühr einzuholen.
Die Verbraucherschützerinnen bemängeln ausdrücklich, dass in all diesen Fällen die Zweisprachigkeitspflicht nicht gewährleistet sei.
Die BürgerInnen zählen anscheindend zur zweiten Klasse, nachdem für die Betriebs-Abbonements [sic] sehr wohl Informationen in fünf Sprachen zur Verfügung stehen.
— VZS
Während also durch die Koppelung an die Stromrechnung dafür gesorgt wurde, dass der TV-Gebühr niemand mehr entrinnen kann, hält sich der Staatsfunk umgekehrt nicht an seine Verpflichtungen in Sachen Zweisprachigkeit.
Die VZS ruft Rai und Einnahmenagentur zur sofortigen Einrichtung einer zweisprachigen und gebührenfreien Telefonauskunft auf, um den Informationsbedarf der SüdtirolerInnen adäquat abzudecken.
Über die TV-Gebühr hinaus erhält das staatliche Fernsehen für die Abwicklung eines mehrstündigen Rundfunkprogramms für Südtirol zusätzlich 20 Millionen jährlich aus dem Landeshaushalt. Eine entsprechende Konvention zwischen Rai und Land Südtirol wurde gerade (am 23. Dezember) erneuert.
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