Wieviel sind Sprachrechte wert? Hier ein Versuch, dies über die Höhe der bei Sprachverstößen auszustellenden Strafen zu ermitteln.
Halten sich öffentliche Betriebe und Konzessionäre öffentlicher Dienste nicht an die in Südtirol geltende Zweisprachigkeitspflicht, droht ihnen eine Buße in Höhe von maximal 2.500 Euro. Ob und in welchem genauen Ausmaß eine solche Strafe verhängt wird, entscheidet die Regierungskommissärin, also eine Beamte des römischen Innenministeriums.
Halten sich öffentliche oder auch private Unternehmen nicht an die Pflicht, die italienische Sprache zu benützen, wie das staatliche Konsumentenschutzgesetz, Artikel 9, vorschreibt, so sind gemäß Artikel 12 Strafen in Höhe von bis zu 25.823 Euro zu verhängen. Eine analoge Pflicht, den Konsumentinnen gegenüber die deutsche Sprache zu benutzen, existiert nicht.
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